Sicherheitsglas in Türen, die ins Freie führen
Entgegen der aktuell gültigen Fassung der OÖ Bautechnikverordnung 2013 § 4 Abs. 2 Ziffer 7 wird insbesondere seitens der Landesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler „den Mitgliedsbetrieben empfohlen, für Mehrscheiben-Isolierverglasungen in Türen von Wohnungen, die ins Freie führen (wie Balkon- und Terrassentüren), generell Sicherheitsglas zu verwenden.“ (siehe WKOÖ-Beitrag vom 18.11.2013).
Diese Empfehlung wurde 2014 in erster Instanz durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt (vgl. WKOÖ-Beitrag vom 10.10.2014). Die von der betreffenden OIB-Richtlinie abweichende Sonderregelung in der OÖ Bautechnikverordnung sollte dringend im Sinne der Sicherheit behoben werden.